Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsfrist

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der Mondpalast GmbH & Co. KG (nachfolgend MOPA genannt) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen MOPA und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt MOPA nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

2.1 Der Vertrag zwischen MOPA und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch MOPA zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.

2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten oder Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung der MOPA ausgeschlossen.

2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten oder Waren dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

2.4 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist MOPA berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Für Bestellungen über das Internet ist MOPA berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben. Bearbeitungs- und Internetgebühr beinhalten die Versandkosten und sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.
2.5 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.

2.6 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen. Danach ist die MOPA zum anderweitigen Verkauf berechtigt.

2.7 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

2.8 MoPa ist berechtigt, die Tickets weiter zu veräußern, sollte sich der Kunde nicht bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn am Vorstellungsort einfinden. Weiterhin verfällt auch der Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Sitzplatz.

2.9 Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt MOPA keinerlei Verantwortung.

2.10 Die ungenehmigte, entgeltliche Weiterveräußerung von Karten zu einem ab 15-prozentigen höheren Preis als dem jeweiligen Ausgabepreis oder der Versuch dazu ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der MOPA/RPR berechtigt die Karte bis auf Weiteres zu sperren und/oder den Vertrag außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung und/oder Kostenerstattung zu kündigen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den MOPA/RPR auszukehren.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

3.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung oder Barzahlung erfolgen. Sollte der Gesamtbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden, behält sich die MOPA nach ihrer Wahl einen anderweitigen Verkauf oder die Inanspruchnahme des Kunden vor.

3.2 Bei Zahlungsverzug ist MOPA berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht MOPA die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 4 Versendung Eintrittskarten/ Gutscheine

4.1 Die Versendung der bestellten Eintrittskarten/ Gutscheine erfolgt auf das Risiko des Kunden. Für die Postlaufzeiten übernimmt die MOPA keine Haftung. Dem Kunden steht es frei, eine andere Lieferart zu bestimmen. Die entsprechenden Kosten gehen zu seinen Lasten.

4.2 Mit dem Erwerb eines Gutscheins durch den Kunden erwirbt der Gutscheininhaber keinen Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Vorstellung. MOPA löst die Gutscheine ausschließlich nach der Verfügbarkeit von Plätzen ein. Die Gutscheine haben –soweit nicht anders vermerkt- eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum.

§ 5 Beginn / Einlass

5.1 Das Theater der MOPA wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

5.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.

5.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

§ 6 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

MOPA behält sich vor, aus zwingenden Gründen (insbesondere wegen höherer Gewalt oder krankheitsbedingtem Ausfall von Künstlern) die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Ein Anspruch auf Gewährleistung, insbesondere ein Rückgaberecht oder ein Recht auf Preisminderung entsteht daraus nicht.

§ 7 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust / Vorstellungsausfall

7.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7.2 Bei Vorstellungsausfall bietet MOPA dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss MOPA unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

7.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen der MOPA nach der Vorstellung schriftlich mitzuteilen.

7.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

7.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

7.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

§ 8 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der Mondpalast Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Mondpalast bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Im Übrigen gilt für Verträge mit Verbrauchern das Folgende:

Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht

Für alle übrigen Bestellungen steht dem Kunden das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Mondpalast von Wanne-Eickel GmbH & Co. KG, Wilhelmstraße 26, 44649 Herne (Wanne), Telefon +49 (0) 2325 5888 999 (Anrufkosten: Festnetz 20 Cent/Anruf, Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf), Telefax +49 (0) 2325 6508200, E-Mail info@mondpalast.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Ware.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An die
Mondpalast von Wanne-Eickel GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 26
44649 Herne (Wanne)
Telefax +49 (0) 2325 6508200 oder E-Mail info@mondpalast.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware/n (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am:
letzte Ware(n) erhalten am:
Kunden oder Bestellnummer (**)
Name des/der Verbraucher(s):
Telefonnummer des/der Verbraucher(s) für Rückfragen
Datum, Ort:
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
(**) Soweit bereits mitgeteilt.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 9 Ermäßigte Eintrittspreise

9.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch MOPA gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

9.2 MOPA verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

9.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

9.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 10 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen / Urheberrecht

10.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

10.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

10.3 Besucher der MOPA erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass MOPA im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht oder machen lässt und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht oder vervielfältigen und veröffentlichen lässt. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Die Rechte des MOPA hieraus gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.

10.4 Bei Veranstaltungen der Mondpalastakademie ist das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien ohne Genehmigung nicht gestattet.

§ 11 Hausrecht / Hausordnung

11.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann MOPA gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

11.2 Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt.

11.3 Die Hausordnung der MOPA wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter der MOPA sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.

11.4 Die Veranstaltungen der MOPA sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.

§ 12 Garderobe

12.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
12.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

§ 13 Fundsachen

13.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich der MOPA gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben.
13.2 Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Bühnenpförtner oder beim Garderobenpersonal zu melden.

§ 14 Haftung / Schadensersatz

14.1 MOPA übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die MOPA, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
14.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit MOPA, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
14.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
14.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht MOPA, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
14.5 Für das Fehlverhalten seiner Gäste übernimmt die MOPA keine Haftung. Wegen der Beseitigung von Schäden oder Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen, die in zumutbarer Weise erfolgen, ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.

§ 15 Dekoration / Werbemittel / GEMA

Das Anbringen oder das Aufstellen von Dekorations- und Werbemitteln oder sonstiger Gegenstände durch den Kunden ist nur mit Zustimmung der MOPA gestattet. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und rechtlichen Vorschriften entsprechen; die Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung abzubauen. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars der MOPA, die bei dem Aufbau oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Kunde ohne Verschuldensnachweis. Für alle musikalischen und künstlerischen Leistungen, die planmäßig von der MOPA dargeboten werden, trägt die MOPA die GEMA- Gebühren. Alle weiteren GEMA- Gebühren, die durch die vom Kunden zusätzlich bestellten oder eingebrachten musikalischen, künstlerischen oder sonstigen GEMA- pflichtigen Leistungen entstehen, trägt der Kunde.

§ 16 Datenschutz

16.1 MOPA ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
16.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
16.3 Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier nachlesen.

§ 17 Essen, Nahrungsmittel

17.1 Der MOPA bietet keine Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr an. Sollte im Gebäude Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr erworben werden, ist Anbieter Herr Markus Schneider, handelnd unter der Firma Palastkantine UG (haftungsbeschränkt), Hordeler Str. 10 - 44651 Herne, Telefon: 0 23 25 - 63 50 883, E-Mail: verwaltung@palastkantine.de, web: palastkantine.de

Gleiches gilt für zusammen mit den Eintrittskarten erworbene Menüs etc. Vertragspartner von Bewirtungsverträgen und Kaufverträgen, die zubereitetes Essen oder Getränke zum Gegenstand haben, ist nie die Mondpalast GmbH & Co KG, sondern Herr Markus Schneider (s.o.).

§ 18 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

18.1 Es gilt deutsches Recht.
18.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen MOPA und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Herne, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
18.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

Wanne-Eickel, im Juni 2023
gez. Marvin Boettcher
Geschäftsführender Gesellschafter


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Unser Kartentelefon erreichen Sie montags – freitags 10 – 19 Uhr, samstags 10 – 14 Uhr. Oder schreiben Sie eine E-Mail an info@mondpalast.com

 

Telefon: 02325 - 588 999 Telefax: 02325 - 65 08 200
Eingang Mondpalast
Mondpalast von Wanne-Eickel

Wilhelmstraße 26
44649 Herne

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